Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Leistungen, die wir gegenüber einem Gast erbringen. Die Leistungen bestehen insbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Zimmern oder Appartements (Beherbergungsvertrag), dem Verkauf von Speisen und Getränken (Bewirtungsvertrag) sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen. Wir sind berechtigt, unsere Leistungen durch Dritte zu erfüllen. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Gast.

(2) Eventuell entgegenstehenden, abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes wird widersprochen. Auch Gegenbestätigungen des Gastes unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Der Abschluss des jeweiligen Vertrages kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag (auch per Fax oder E-Mail) des Gastes und durch die Annahme von uns zustande. Uns steht es frei, den Antrag schriftlich (auch per Fax oder E-Mail), mündlich oder schlüssig durch Leistungserbringung anzunehmen.

(2) Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritteist nur gestattet, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich gestatten.

§ 3 Bereitstellung der Leistungen, Zimmerübergabe, Abreise

(1) Die Zurverfügungstellung der Zimmer oder Appartements erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.

(2) Der Gast hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Zimmer oder Appartements. Die Zurverfügungstellung der Zimmer oder Appartements erfolgt in unseren eigenen Häusern oder, sollten Zimmer in eigenen Häusern nicht verfügbar sein, in einem anderen, räumlich nahe gelegenen Haus bzw. Beherbergungsbetrieb.

(3) Gebuchte Zimmer oder Appartements stehen dem Gast am Anreisetag ab 12.00 Uhr zur Verfügung. Der Gast wird gebeten, uns seine voraussichtliche Ankunftszeit mitzuteilen. Die Rezeption ist von 09:00 – 21:00 Uhr besetzt. Bei späterer bzw. früherer Anreise bitten wir um Benachrichtigung sowie Kreditkartensicherung. Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, haben wir das Recht, gebuchte Zimmer oder Appartements nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.

(4) Aus organisatorischen Gründen muss das Zimmer oder Appartement bis spätestens 12.00 Uhr oder nach Absprache geräumt sein. Sollte durch spätere Räumung eine Weitervermietung am gleichen Tag nicht möglich sein, wird automatisch eine weitere Übernachtungsrate fällig.

(5) Hat der Gast innerhalb eines Zeitraums gebucht, zu dem eine Messe, eine Großveranstaltung oder ein sonstiges Ereignis stattfindet und wird nach Vertragsschluss aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, ein derartiges Ereignis zeitlich verschoben, gilt der mit dem Gast abgeschlossene Vertrag für den neuen Zeitraum, wenn die Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu diesem Zeitpunkt möglich ist. Ob wir unsere Leistungspflicht erfüllen können, teilen wir dem Gast innerhalb einer angemessenen Frist mit. Ist die Leistung nicht möglich, insbesondere wenn die gebuchten Zimmer oder Appartements für den neuen Zeitraum schon an Dritte vermietet sind, können beide Seiten ohne Angaben von Gründen von dem Vertrag zurücktreten. Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen die jeweils andere Partei ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für schon gewährte Leistungen. Diese sind zurückzuerstatten bzw. zu vergüten.

(6) Sollte es zu einem Ereignis höherer Gewalt, einem Streik, Feuer, Rohrbruch, Ausfall der Heizung oder einem anderen von uns nicht zu vertretenden Ereignis kommen, ist der Gast zunächst verpflichtet, eine gleichwertige Unterkunft eines anderen örtlichen Beherbergungsunternehmens als Ersatz zu akzeptieren. In diesem Fall werden wir den Gast unverzüglich hierüber informieren. Sind auch dort keine Zimmer oder Appartements verfügbar, ist der Gast zum Rücktritt berechtigt. Die Geltendmachung von Ansprüchen gegen uns ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für schon gewährte Leistungen. Diese sind zurückzuerstatten bzw. zu vergüten.

§ 4 Minibar

Aus der Minibar entnommene Getränke sind bei Abreise als Verzehr bekannt zu geben. Unbezahlt entnommene Getränke müssen nachberechnet werden, wobei eine Bearbeitungspauschale von 8,00 EUR zzgl. der zu der Zeit geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer je Vorgang erhoben wird.

§ 5 Zahlungsbedingungen

(1) Die Zimmer- und Appartementpreise werden nach individueller Absprache bestimmt und verstehen sich zuzüglich der zu der Zeit gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die auf unserer Webseite angegebenen Preise sind Richtwerte; preisbestimmende Faktoren sind beispielsweise die Anzahl der Zimmer, die Dauer des Aufenthaltes sowie die jeweilige Messe.

(2) Vereinbarte Preise können geändert werden, wenn der Gast nachträglich Leistungsänderungen, insbesondere eine Änderung der Anzahl der gebuchten Zimmer oder der eigenen Aufenthaltsdauer wünscht, und wir dem zustimmen. Erhöhungen der Mehrwertsteuer gehen zu Lasten des Gastes. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung mehr als vier Monate und ändert sich die gesetzliche Umsatzsteuer in diesem Zeitraum, so werden die Preise entsprechend angepasst. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der von uns für derartige Leistungen berechnete Preis, so können wir den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 5% anheben. Für jedes weitere Jahr zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung über die vier Monate hinaus erhöht sich die Obergrenze um weitere 5%. Preisänderungen nach Satz 2 bleiben dabei unberücksichtigt.

(3) Unser Zahlungsanspruch ist mit Vertragsabschluss sofort fällig und bar oder per adäquatem Zahlungsmittel (Kreditkarte oder Überweisung) zu zahlen. Das bedeutet, wir sind berechtigt, mit Buchung eines Zimmers oder Appartements vom Gast bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Gastes zu verlangen. Die Höhe der Zahlung und der Zahlungstermin sowie die Zahlungsweise können im jeweils abzuschließenden Vertrag festgehalten werden. Wir akzeptieren die Zahlung mit folgenden Karten: VISA, Mastercard und Maestro (mit PIN Eingabe). In Ausnahmefällen kann eine Zahlung nach Rechnungsstellung vereinbart werden.

(4) Ist in Ausnahmefällen eine Rechnungsstellung vereinbart, so ist unser Zahlungsanspruch – sofern nichts anderes vereinbart ist - mit Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug sofort fällig. Im Falle der Rechnungsversendung gilt eine Rechnung spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt uns, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.

(4) Skontierungen sind nicht möglich. Bei Rechnungsstellung benötigen wir eine Kreditkartensicherung. Mit Angabe der Kreditkartennummer, der Gültigkeit und des Namens des Karteninhabers sind wir ausdrücklich berechtigt, sämtliche ausstehenden Forderungen, insbesondere aus dem Beherbergungsvertrag, der hinterlegten Kreditkarte zu belasten.

(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln. Wenn und soweit Zahlungsverzug besteht, berechnen wir je Mahnschreiben einen Betrag in Höhe von 8,00 EUR zuzüglich der zu der Zeit geltenden gesetzlicher Mehrwertsteuer (der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringereKosten entstanden seien, steht dem Kunden frei) . Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.

(6) Der Gast kann gegenüber einer Forderung von uns nur aufrechnen oder mindern, wenn seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen eigener Forderungen des Gastes. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung abgetreten werden.

(7) Nutzt der Gast für die Bezahlung unserer Leistungen eine Kreditkarte ohne diese körperlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.), ist der Gast im Verhältnis zu uns nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.

§ 6 Rücktritt des Gastes (Abbestellung, Stornierung) / Nichtanreise

(1) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit uns geschlossenen Vertrag bedarf unserer schriftlichen Zustimmung. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes durch uns, wenn diesem dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

(2) Hat der Gast innerhalb eines Zeitraums gebucht, zu dem eine Messe, eine Großveranstaltung oder ein sonstiges Ereignis stattfindet und wird nach Vertragsschluss aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, ein derartiges Ereignis zeitlich verschoben,gilt die Regelung des § 3 Absatz 5 dieser AGB. Sollte uns die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik, Feuer, Rohrbruch, Ausfall der Heizung oder einem anderen von uns nicht zu vertretenden Umstand unmöglich sein, findet die Regelung des § 3 Absatz 6 dieser AGB Anwendung.

(3) Sofern ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich uns gegenüber ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Gastes gemäß Absatz (1) Satz 3 dieser AGB vorliegt.

(4) Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern oder Appartements werden Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer oder der Appartements sowie die eingesparten Aufwendungen angerechnet.

(5) Uns steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Gast ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht derNachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

§ 7 Das uns zustehende Rücktritts- und Kündigungsrecht

(1) Sofern mit dem Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Gastes innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, sind auch wir in diesem Zeitraum unsererseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern oder Appartement vorliegen und der Gast auf unsere Rückfrage auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Das gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Gast auf unsere Rückfrage nicht zur festen Buchung bereit ist.

(2) Wir sind ferner dann zum Rücktritt/zur Kündigung berechtigt, wenn der Gast die für die Buchung eines Zimmers oder Appartements vereinbarte und fällige Vergütung nach Verstreichen einer von uns gesetzten angemessenen Nachfrist nicht leistet.

(3) Darüber hinaus sind wir auch ohne vorherige Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt bzw. auch ohne vorherige Abmahnung zur Kündigung berechtigt, wenn der Gast seine Zahlungsverpflichtung endgültig und ernsthaft verweigert oder besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt bzw. die sofortige Kündigung rechtfertigen. Solche besondere Umstände sind insbesondere dann gegeben, wenn

(a) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik, Feuer, Rohrbruch, Ausfall der Heizung oder anderer von uns nicht zu vertretender Umstände unmöglich ist(b) der Gast irreführende oder falsche Angaben über wesentliche Daten macht;

(c) vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne unsere schriftliche Zustimmung untervermietet werden;

(f) wir begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Inanspruchnahme der Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen unseres Hauses in der Öffentlichkeit gefährden kann.

Wie werden den Gast von der Ausübung des Rücktritts / der Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach bekannt werden des Grundes schriftlich in Kenntnis setzen.

(3) Hat der Gast innerhalb eines Zeitraums gebucht, zu dem eine Messe, eine Großveranstaltung oder ein sonstiges Ereignis stattfindet und wird nach Vertragsschluss aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, ein derartiges Ereignis zeitlich verschoben, gilt die Regelung des § 3 Absatz 5 dieser AGB.

(4) Unser Rücktritt oder unsere Kündigung begründen keine Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz oder sonstige Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch von uns auf Ersatz eines uns entstandenen Schadens und der von uns getätigten Aufwendungen bleibt im Falle der berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.

§ 8 Haftung, eingebrachte Gegenstände, Verjährung

(1) Wir haften für alle gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten.

(2) Ausnahmsweise haften wir für einfache Fahrlässigkeit bei Schäden,

(a) die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen; in diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt;

(b) aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(3) Unsere Haftung für Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.

(4) Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleicher Weise zu Gunsten aller zur Erfüllung unserer Vertragspflichten eingesetzten Erfüllungsgehilfen.

Sie gelten nicht, wenn wir eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes übernommen haben oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.

(5) Der Gast ist verpflichtet, uns erkennbare Mängel unverzüglich, binnen 24 Stunden nach Anreise, anzuzeigen.

(6) Für eingebrachte Gegenstände des Gastes gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB.

(7) Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt, andernfalls werden die Sachen dem lokalen Fundbüro übergeben.

(8) Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegen uns aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren grundsätzlich nach Ablauf eines Jahres, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Vertragspartner von den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangt haben müsste (§ 199 Absatz 1 BGB). Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von uns beruhen.

§ 9 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit

(1) Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten Düsseldorf.

(2) Es gilt deutsches Recht.

(3) Soweit gesetzlich zulässig, wird als ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus einem zwischen uns und einem Gastabgeschlossenen Vertrag und über die Wirksamkeit eines solchen Vertrages sowie über die Wirksamkeit von Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Düsseldorf vereinbart.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen eines zwischen uns und einem Gast abgeschlossenen Vertrages oder einzelne Bestimmungen eines solchen Vertrages oder einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen des jeweiligen Vertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht. Die Parteien werden die unwirksamen Vertragsbestimmungen unverzüglich durch solche wirksamen ersetzen, die dem angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung möglichst nahe kommen. Dasselbe gilt für den Fall, dass Regelungslücken im Vertrag vorhanden sein sollten.


Düsseldorf, 30.11.2011